Ad-hoc-Laden mit Bankkarte: Was die AFIR vorschreibt
Laden ohne Vertrag ist seit April 2024 an jeder öffentlichen Säule Pflicht. Was genau gilt, wo Kartenzahlung fehlen darf und was ad hoc kostet.
Auf einen Blick
- Ad-hoc-Laden heißt: Du lädst ohne Vertrag und ohne Ladekarte und bezahlst direkt an der Säule, mit Bankkarte, kontaktlos oder über einen QR-Code.
- Seit dem 13. April 2024 müssen Betreiber das an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten anbieten. Das steht in Artikel 5 Absatz 1 der EU-Verordnung 2023/1804, kurz AFIR (Wortlaut).
- Ein Kartenterminal ist nur bei Ladepunkten ab 50 kW Pflicht, die seit diesem Tag gebaut wurden. Ältere Schnelllader am TEN-V-Netz müssen bis 1. Januar 2027 nachrüsten. An kleineren Säulen reicht ein QR-Code.
- Der Ad-hoc-Preis ist oft höher als ein Vertragspreis, aber nicht immer. Beispiel aus unserem Tarifkatalog (Stand 24.10.2026): Aral pulse verlangt für DC über 50 kW ad hoc 0,79 €/kWh, im Klassik-Tarif 0,62 €/kWh.
Wer zu Hause lädt und nur im Urlaub an die Schnellladesäule muss, fragt sich irgendwann: Brauche ich dafür überhaupt eine Ladekarte? Die kurze Antwort ist nein. Die längere Antwort hat ein paar Haken, und um die geht es hier. Ich habe dafür den Verordnungstext gelesen, nicht nur die Zusammenfassungen. Rechtsberatung ist das trotzdem nicht. Wo es auf den genauen Wortlaut ankommt, verlinke ich ihn.
Was „ad hoc“ in der Verordnung bedeutet
Die AFIR nennt es „punktuelles Aufladen“. Gemeint ist ein einzelner Ladevorgang ohne Vertrag mit dem Betreiber oder einem Ladekarten-Anbieter. Der Satz, auf den es ankommt, steht ganz am Anfang von Artikel 5:
„Die Betreiber von Ladepunkten bieten an den von ihnen betriebenen öffentlich zugänglichen Ladepunkten Endnutzern die Möglichkeit, ihr Elektrofahrzeug punktuell aufzuladen.“
Das gilt für alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte, egal wie alt und egal wie schnell. Öffentlich zugänglich ist auch der Supermarktparkplatz oder das Parkhaus, solange jeder dort hinkommt. Ausgenommen sind nur Ladepunkte, an denen du gar nichts bezahlst.
Ein paar Begriffe, die dir in diesem Zusammenhang begegnen:
- Betreiber (in Fachtexten CPO, Charge Point Operator): die Firma, der die Säule gehört oder die sie betreibt, zum Beispiel EnBW, EWE Go, IONITY oder Fastned.
- Ladekarten-Anbieter (Mobilitätsdienstleister, MSP oder EMP): die Firma, mit der du einen Vertrag hast. Manche sind zugleich Betreiber (EnBW, EWE Go), andere nicht (ADAC e-Charge, Plugsurfing, Elli).
- Roaming: Du lädst mit der Karte von Anbieter A an der Säule von Betreiber B. Mehr dazu im Artikel Roaming oder ad hoc.
Wie du bezahlen kannst: drei Fälle
Ob die Säule ein Kartenterminal haben muss, hängt von zwei Dingen ab: wann sie gebaut wurde und wie viel Leistung sie hat.
| Ladepunkt | Pflicht laut AFIR Art. 5 Abs. 1 | Was das an der Säule heißt |
|---|---|---|
| neu ab 13.04.2024, ab 50 kW | Kartenleser oder Kontaktlos-Gerät, das mindestens Zahlungskarten liest | Bankkarte, Kreditkarte, Handy mit Apple Pay oder Google Pay am Terminal |
| neu ab 13.04.2024, unter 50 kW | Kartenleser, kontaktlos oder ein internetbasiertes Gerät mit sicherem Zahlungsvorgang, „etwa solche, die einen spezifischen Quick-Response-Code erzeugen“ | oft ein QR-Code, der eine Bezahlseite im Browser öffnet |
| gebaut vor dem 13.04.2024 | punktuelles Laden ja, Kartenpflicht nein; ab 1.1.2027 Kartenleser oder kontaktlos bei Ladepunkten ab 50 kW am TEN-V-Straßennetz oder auf sicheren Parkplätzen | ältere Säulen haben teils nur App oder QR; an Autobahnen ändert sich das bis 2027 |
Ein Terminal darf mehrere Ladepunkte an einem Standort bedienen. Du suchst also manchmal eine zentrale Säule statt eines Lesers am Stecker.
Zwei Sätze hört man oft, und beide stimmen nicht ganz. Erstens: „Ab 2027 hat jeder Schnelllader ein Terminal.“ Das stimmt so nicht. Die Nachrüstpflicht betrifft laut Verordnungstext nur Ladepunkte ab 50 kW entlang des TEN-V-Netzes und auf sicheren und gesicherten Parkplätzen. Ein älterer 150-kW-Lader im Gewerbegebiet abseits davon fällt nicht darunter. Zweitens: „In Deutschland braucht jede neue Säule einen Kartenleser.“ Das galt nach der alten Ladesäulenverordnung von 2021. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neu gefasste Ladesäulenverordnung (BGBl. I Nr. 367). Sie verweist für die Zahlung auf die AFIR und enthält keine eigene, strengere Kartenpflicht mehr. Die Bundesnetzagentur kann aber prüfen, Nachrüstung verlangen und den Betrieb einer Säule untersagen, wenn Artikel 5 nicht eingehalten wird.
Umstritten ist, ob ein fest aufgedruckter QR-Code reicht. Der Wortlaut spricht von Geräten, die einen „spezifischen“ Code erzeugen. Fachleute lesen das unterschiedlich (Noerr, Arthur Cox). Für dich an der Säule ist das egal: Funktioniert der Code, kannst du laden.
Was der Ad-hoc-Preis enthalten darf
Für Ladepunkte ab 50 kW, die ab dem 13. April 2024 gebaut wurden, ist die AFIR streng (Art. 5 Abs. 4). Der Ad-hoc-Preis beruht auf dem Preis pro kWh. Dazu darf der Betreiber eine Gebühr pro Minute verlangen, „um eine lange Belegung des Ladepunkts zu verhindern“. Das ist die Blockiergebühr. Eine Startgebühr pro Ladevorgang oder ein reiner Zeittarif ist an diesen Säulen für den Ad-hoc-Preis nicht vorgesehen. Beides, kWh-Preis und Minutenpreis, muss an der Ladestation stehen, bevor du startest.
Unter 50 kW ist mehr erlaubt. Dort muss der Betreiber alle Bestandteile „klar und leicht“ zugänglich machen, und zwar in dieser Reihenfolge: Preis pro kWh, Preis pro Minute, Preis pro Ladevorgang, alles andere. Eine Website oder App, auf die an der Säule hingewiesen wird, genügt.
In Deutschland kommt die Preisangabenverordnung dazu. § 14 Abs. 2 PAngV verlangt beim punktuellen Laden den Arbeitspreis am Ladepunkt oder in unmittelbarer Nähe: als Aufkleber, auf dem Display oder über eine kostenlose Webseite ohne Registrierung, auf die an der Säule hingewiesen wird. Zusätzliche Entgelte, etwa eine Blockiergebühr, müssen laut Absatz 3 vollständig daneben stehen.
Wichtig ist auch, was die AFIR nicht regelt:
- Keine Preisobergrenze. Der Preis muss „angemessen, einfach und eindeutig vergleichbar, transparent und nichtdiskriminierend“ sein (Art. 5 Abs. 3). Eine Zahl steht dort nicht.
- Kein gleicher Preis für alle Zahlwege. Unterschiede sind erlaubt, wenn sie „verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt“ sind. Was das konkret heißt, klären gerade Gerichte. Das Landgericht München I hat im Streit zwischen DCS und EWE Go einen Roaming-Aufschlag von rund 60 Prozent nicht als verhältnismäßig angesehen. Das Urteil ist laut Auto Bild vom 10.10.2026 nicht rechtskräftig.
- Keine Pflicht zur Blockiergebühr und kein Verbot. Ob, ab wann und wie hoch, entscheidet der Betreiber. Die Details stehen im Artikel Blockiergebühren.
- Kein Versprechen, dass die Säule funktioniert. Die AFIR schreibt digitale Vernetzung vor, keine Verfügbarkeit. Für den Ernstfall gibt es den Fehlerbaum für rote Säulen.
Was ad hoc kostet: Beispiele mit Beleg
Die folgenden Preise stammen aus unserem offenen Tarifkatalog. Jede Zahl hat einen Beleg auf der Anbieterseite, Stand 24.10.2026. Preise ändern sich, verbindlich ist die Anzeige an der Säule.
| Betreiber (Deutschland) | Ad hoc an eigenen Säulen | Vergleich mit eigenem Vertrag | Beleg |
|---|---|---|---|
| Aral pulse | AC 0,59 € · DC bis 50 kW 0,69 € · DC über 50 kW 0,79 €/kWh | Klassik ohne Grundgebühr: 0,47 / 0,52 / 0,62 €/kWh | Aral |
| EWE Go | 0,84 €/kWh (QR-Code oder Terminal) | Ladetarif ohne Grundgebühr: 0,52 €/kWh | EWE Go |
| Vattenfall InCharge | AC 0,47 €, DC 0,44 € oder 0,49 €/kWh je Standort | gleicher Preis mit App oder Karte | Vattenfall |
| Fastned | 0,69 €/kWh (Debit- oder Kreditkarte, App) | Gold Member 0,49 €/kWh bei 5,99 € im Monat (Aktionsgebühr bis 31.10.2026) | Fastned |
| Allego | DC bis 50 kW 0,66 €, darüber 0,76 €/kWh | App „Smart“ ohne Grundgebühr: 0,59 €/kWh | Allego |
| IONITY | ab 0,72 €/kWh, „der Ladepreis an der Ladesäule kann höher sein“ | App ohne Abo ab 0,68 €/kWh | IONITY |
| Pfalzwerke | AC 0,58 €, DC 0,79 €/kWh | Vertragstarif laut Anbieter ausgesetzt | Pfalzwerke |
Rechne einmal mit 40 kWh an einem Aral-Schnelllader über 50 kW: ad hoc 40 × 0,79 € = 31,60 €, im Klassik-Tarif 40 × 0,62 € = 24,80 €. Das sind 6,80 € Unterschied. Der Klassik-Tarif hilft dir nur an Aral-Säulen. An fremden Säulen kostet derselbe Tarif laut Aral-Preisblatt in Deutschland DC 0,79 €/kWh, also genauso viel wie ad hoc bei Aral.
Bei EWE Go ist der Abstand größer: 0,84 € ad hoc gegen 0,52 € im kostenlosen Ladetarif. Wer in Weser-Ems unterwegs ist, wo EWE Go viele Säulen betreibt, spart mit der kostenlosen App also spürbar. Ob sich ein Tarif für dich lohnt, rechnet der Artikel Brauche ich ein Ladetarif-Abo? durch.
Bei ALDI Nord steht der Ad-hoc-Preis laut AGB nur an der Ladestation. Außerdem nennen die AGB eine Vorautorisierung von 49 € auf deiner Karte, sofern an der Säule nichts anderes steht. Das Geld wird nur reserviert, abgebucht wird der tatsächliche Betrag. Rechne aber damit, dass dein Verfügungsrahmen kurz kleiner ist.
Woher Apps den Ad-hoc-Preis kennen (und wann nicht)
Seit dem 14. April 2025 müssen Betreiber den Ad-hoc-Preis kostenlos über eine Schnittstelle bereitstellen, zusammen mit Betriebszustand und Verfügbarkeit (AFIR Art. 20 Abs. 2). Die Daten laufen über nationale Zugangspunkte: in Deutschland die Mobilithek, in den Niederlanden NDW. Seit dem 14. April 2026 ist dafür das Format DATEX II vorgeschrieben, und dynamische Daten wie der Preis sollen nach einer Änderung spätestens nach einer Minute aktualisiert sein (NDW-Dokumentation).
In der Praxis ist das lückenhaft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband schrieb im Juli 2026: „Doch noch immer sind nicht alle CPO der Verpflichtung nachgekommen und es gibt nach wie vor noch keine App, die alle ad-hoc-Ladepreise anbietet“ (vzbv, S. 6). Unsere eigene Messung auf einer Strecke von Norddeutschland in die Niederlande ergab am 24.10.2026: In den Niederlanden hatten 99,1 % der Schnellladepunkte ab 50 kW einen offenen Preis, in Deutschland je nach Zählweise 50,5 % bis 61,3 %. Wie wir gemessen haben und wer fehlt, steht in Woher kommen Ladepreise?.
WATTWEG zeigt deshalb nicht für jede Säule einen Preis. Fehlt die Meldung, steht dort „Preis nicht gemeldet“. Für Betreiber, die ihren Ad-hoc-Preis nicht in die offenen Daten melden, ihn aber auf ihrer Website nennen, ergänzt der Katalog ihn mit Beleg. EWE Go ist so ein Fall.
So lädst du ad hoc, Schritt für Schritt
- Preis prüfen. Ab 50 kW steht der kWh-Preis an der Säule. Achte auf eine Minutengebühr und ab wann sie gilt.
- Zahlweg suchen. Kartenterminal am Ladepunkt oder an einer zentralen Säule, sonst QR-Code. Apple Pay und Google Pay funktionieren am Terminal wie eine kontaktlose Karte.
- Erst bezahlen, dann stecken oder umgekehrt: Das ist je Hersteller verschieden. Das Display sagt es dir.
- Reservierung einplanen. Viele Terminals blockieren vorab einen Betrag auf deiner Karte. Bei ALDI Nord sind das laut AGB 49 €.
- Beleg sichern. Viele Terminals zeigen einen QR-Code oder eine Webadresse für die Quittung. Ein Foto vom Display schadet nicht.
- Blockiergebühr im Blick behalten. Stell dir einen Wecker auf die Minute, ab der sie gilt.
Klappt es nicht, findest du im Artikel Plug & Charge, Apple Pay, RFID, App die anderen Startwege und wann welcher funktioniert.
Was sich noch ändern kann
Die EU-Kommission überprüft die AFIR. Die Konsultation lief bis April 2026. Verbraucherschützer fordern unter anderem Kartenleser an allen neuen Ladepunkten, Blockiergebühren an Normalladepunkten erst nach Ladeende und nicht zwischen 22 und 6 Uhr (vzbv). Das sind Forderungen, kein geltendes Recht. Einen Kommissionsvorschlag habe ich bis zum 24.10.2026 nicht gefunden. Sobald es einen gibt, aktualisiere ich diesen Artikel.
Mein Fazit für Gelegenheitslader: Die Bankkarte reicht als Grundausstattung. Ein oder zwei kostenlose Apps der Betreiber, an denen du oft vorbeikommst, sparen dir an deren Säulen Geld. Ein Abo brauchst du dafür nicht.
Häufige Fragen
Kann ich an jeder öffentlichen Ladesäule ohne Ladekarte laden?
Ja, die AFIR verpflichtet die Betreiber seit dem 13. April 2024, an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten punktuelles Laden ohne Vertrag anzubieten (Art. 5 Abs. 1). Wie du bezahlst, hängt vom Alter und der Leistung der Säule ab: Kartenleser, kontaktlos oder an kleineren Säulen auch ein QR-Code.
Muss jede Schnellladesäule ein Kartenterminal haben?
Nein, noch nicht. Für Ladepunkte, die ab dem 13. April 2024 errichtet wurden, gilt das ab 50 kW. Ältere Schnelllader ab 50 kW müssen ab dem 1. Januar 2027 nachgerüstet sein, aber nur am TEN-V-Straßennetz und auf sicheren Parkplätzen.
Ist Ad-hoc-Laden teurer als mit Ladekarte?
Oft, aber nicht immer. Bei Aral pulse kostet DC über 50 kW ad hoc 0,79 €/kWh und im Klassik-Tarif 0,62 €/kWh. Bei Vattenfall InCharge in Deutschland ist der Preis für alle Zahlwege gleich. Fremde Ladekarten können an derselben Säule auch teurer sein als der Ad-hoc-Preis.
Darf eine Säule mit QR-Code statt Kartenleser arbeiten?
Bei Ladepunkten unter 50 kW ja, wenn der Code einen sicheren Zahlungsvorgang ermöglicht (AFIR Art. 5 Abs. 1 Buchst. c). Ab 50 kW reicht ein QR-Code allein bei neuen Ladepunkten nicht.
Wo finde ich den Ad-hoc-Preis vor dem Laden?
Ab 50 kW muss er an der Säule stehen. Seit dem 14. April 2025 müssen Betreiber ihn außerdem kostenlos über den nationalen Zugangspunkt bereitstellen, in Deutschland die Mobilithek, in den Niederlanden NDW. Apps wie WATTWEG lesen ihn dort aus, wenn der Betreiber ihn meldet.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1804 (AFIR), Amtsblatt, EUR-Lex
- AFIR Artikel 5, deutscher Wortlaut, gesetze.legal (abgerufen 24.10.2026)
- AFIR Artikel 20, deutscher Wortlaut, gesetze.legal (abgerufen 24.10.2026)
- Preisangabenverordnung § 14, gesetze.legal (abgerufen 24.10.2026)
- Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts, BGBl. I Nr. 367, umwelt-online (23.12.2025)
- Neuordnung des nationalen Ladesäulenrechts, Noerr
- Electric vehicle charging: new obligations, Arthur Cox
- AFIR modernisieren, öffentliches Laden einfacher machen (Stellungnahme), Verbraucherzentrale Bundesverband (28.07.2026)
- Aral pulse: Tarife und Bezahlmethoden, Aral (abgerufen 24.10.2026)
- EWE Go FAQ: Was kostet das Laden an EWE Go Ladestationen?, EWE Go (abgerufen 24.10.2026)
- Vattenfall InCharge Ladepreise Deutschland, Vattenfall (abgerufen 24.10.2026)